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Bayern

Amtsgericht Altötting

Zuständig für 24 Städte und Gemeinden mit rund 113.938 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Amtsgericht Altötting
Traunsteiner Straße 1a
84503 Altötting
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Rechtsantragstelle
Mo–Do 8–12 Uhr, Fr 8–11 Uhr
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-aoe.bayern.de
Fax
+49 9621 962414330
Postanschrift
Postfach 13 65
84497 Altötting
Website des Gerichts
justiz.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Amtsgericht Altötting zuständig, festgelegt in Art. 5 Abs. 2 Bayerisches Gerichtsorganisationsgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Amtsgericht Altötting?

Anschrift: Traunsteiner Straße 1a, 84503 Altötting. Telefon: +49 8671 5060-0. Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung. E-Mail (Poststelle): poststelle@ag-aoe.bayern.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Amtsgericht Altötting zuständig?

Für 24 Städte und Gemeinden, darunter Burghausen, Altötting, Burgkirchen a. d. Alz, Töging a. Inn, Neuötting, Garching a. d. Alz, Winhöring, Emmerting und weitere.

Hat das Amtsgericht Altötting eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Do 8–12 Uhr, Fr 8–11 Uhr. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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