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Ratgeber · Stand 30.09.2026

Scheidung einreichen

Die Scheidung beantragen Sie beim Familiengericht. Voraussetzung ist in der Regel ein Trennungsjahr, und der Antrag muss über einen Anwalt laufen.

Trennung
1 Jahr
im Regelfall
Anwalt
Antragsteller
Zustimmung ohne Anwalt
Verfahrenswert
ab 3.000 €

Wann eine Ehe geschieden wird

  • Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 Abs. 1 BGB).
  • Das wird vermutet, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder der andere zustimmt, oder wenn sie seit drei Jahren getrennt leben (§ 1566 BGB).
  • Vor Ablauf eines Trennungsjahres ist die Scheidung nur in Härtefällen möglich (§ 1565 Abs. 2 BGB).

Anwalt und Kosten

  • In Ehesachen muss sich der Antragsteller durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 114 Abs. 1 FamFG).
  • Für die Zustimmung zur Scheidung braucht der andere Ehegatte keinen Anwalt (§ 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG).
  • Der Verfahrenswert richtet sich nach Umfang und Verhältnissen, insbesondere dem Nettoeinkommen beider Ehegatten in drei Monaten, und beträgt mindestens 3.000 € (§ 43 FamGKG). Danach richten sich Gerichts- und Anwaltsgebühren.

Welches Gericht zuständig ist

Vorrangig ist das Familiengericht zuständig, in dessen Bezirk ein Ehegatte mit allen gemeinsamen minderjährigen Kindern lebt (§ 122 FamFG). Das Gesetz legt eine feste Rangfolge fest; ohne Kinder kommt es auf den gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten an.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet das zuständige Gericht.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?

Der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, muss anwaltlich vertreten sein (§ 114 Abs. 1 FamFG). Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen (§ 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG).

Muss ich ein Trennungsjahr abwarten?

In der Regel ja. Vor Ablauf eines Jahres Trennung ist die Scheidung nur möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe eine unzumutbare Härte wäre (§ 1565 Abs. 2 BGB).

Welches Familiengericht ist für meine Scheidung zuständig?

Vorrangig das Gericht, in dessen Bezirk ein Ehegatte mit allen gemeinsamen minderjährigen Kindern lebt (§ 122 FamFG). Über die Suche finden Sie das Gericht per Postleitzahl.

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