Alle Familiengerichte in Deutschland
Welches Familiengericht ist zuständig?
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So bestimmt sich die Zuständigkeit
Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Für die Scheidung ist vorrangig das Gericht zuständig, in dessen Bezirk ein Ehegatte mit allen gemeinsamen minderjährigen Kindern lebt (§ 122 FamFG).
In Sorge- und Umgangssachen ist in der Regel das Gericht am gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes zuständig (§ 152 FamFG). Manche Länder bündeln Familiensachen mehrerer Amtsgerichte bei einem Gericht; das Verzeichnis zeigt das Gericht, das tatsächlich entscheidet.
Gut zu wissen
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
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