Ratgeber
Fristen, Kosten und Ablauf, kurz erklärt und mit den Paragrafen belegt.
- 1 JahrScheidung einreichenDie Scheidung beantragen Sie beim Familiengericht. Voraussetzung ist in der Regel ein Trennungsjahr, und der Antrag muss über einen Anwalt laufen.
- 1 MonatSorge- und UmgangsverfahrenStreiten Eltern über Aufenthalt oder Umgang des Kindes, entscheidet das Familiengericht. Diese Verfahren haben Vorrang und laufen beschleunigt.
- § 76 FamFGVerfahrenskostenhilfeVerfahrenskostenhilfe ist die Prozesskostenhilfe im Familienrecht. Sie übernimmt Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder in Raten.
- 110GewaltschutzWer körperlich, psychisch oder sexuell verletzt oder bedroht wurde, kann beim Familiengericht Schutz beantragen, auch im Eilverfahren und ohne Anwalt.