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Bayern

Amtsgericht Bamberg

Zuständig für 37 Städte und Gemeinden mit rund 224.927 Einwohnern. Zentral zuständig für Kindesentführungsverfahren (§ 12 Abs. 1 IntFamRVG) im OLG-Bezirk Bamberg.

Kontakt

Anschrift
Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg
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Servicezeiten
Mo–Do 8–12 und 13:30–15 Uhr; Fr 8–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9–12 Uhr
+49 951 833-2017
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-ba.bayern.de
Fax
+49 9621 962414008
Website des Gerichts
justiz.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Amtsgericht Bamberg zuständig, festgelegt in Art. 5 Abs. 2 Bayerisches Gerichtsorganisationsgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Amtsgericht Bamberg?

Anschrift: Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg. Telefon: +49 951 833-0. Servicezeiten: Mo–Do 8–12 und 13:30–15 Uhr; Fr 8–12 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@ag-ba.bayern.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Amtsgericht Bamberg zuständig?

Für 37 Städte und Gemeinden, darunter Bamberg, Hirschaid, Memmelsdorf, Hallstadt, Strullendorf, Burgebrach, Scheßlitz, Stegaurach und weitere.

Hat das Amtsgericht Bamberg eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr. Telefon: +49 951 833-2017. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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