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Bayern

Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen

Zuständig für 22 Städte und Gemeinden mit rund 89.296 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen
Rathausplatz 11
82467 Garmisch-Partenkirchen
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8–11:30 Uhr sowie nach Vereinbarung
+49 8821 928-134
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-gap.bayern.de
Fax
+49 8821 928-100
Website des Gerichts
justiz.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen zuständig, festgelegt in Art. 5 Abs. 2 Bayerisches Gerichtsorganisationsgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen?

Anschrift: Rathausplatz 11, 82467 Garmisch-Partenkirchen. Telefon: +49 8821 928-0. Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@ag-gap.bayern.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen zuständig?

Für 22 Städte und Gemeinden, darunter Garmisch-Partenkirchen, Murnau a. Staffelsee, Mittenwald, Oberammergau, Farchant, Grainau, Ohlstadt, Oberau und weitere.

Hat das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 8–11:30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Telefon: +49 8821 928-134. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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