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Baden-Württemberg

Amtsgericht Geislingen an der Steige

Zuständig für 15 Städte und Gemeinden mit rund 85.961 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Amtsgericht Geislingen an der Steige
Schulstraße 17
73312 Geislingen an der Steige
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Servicezeiten
Servicezeiten (ohne Betreuungs- und Nachlassabteilung): Mo–Do 9–15:30 Uhr, Fr 9–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Di und Do: A–P 8–10 Uhr, Q–Z 11–15 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung
Fax
+49 800 66449281382

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Amtsgericht Geislingen an der Steige zuständig, festgelegt in § 6 Gerichtsorganisationsgesetz Baden-Württemberg mit Anlage und § 3 ZuVOJu.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Amtsgericht Geislingen an der Steige?

Anschrift: Schulstraße 17, 73312 Geislingen an der Steige. Telefon: +49 7331 4549-600. Servicezeiten: Servicezeiten (ohne Betreuungs- und Nachlassabteilung): Mo–Do 9–15:30 Uhr, Fr 9–12 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@aggeislingen.justiz.bwl.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Amtsgericht Geislingen an der Steige zuständig?

Für 15 Städte und Gemeinden, darunter Geislingen an der Steige, Donzdorf, Süßen, Böhmenkirch, Kuchen, Deggingen, Gingen an der Fils, Bad Ditzenbach und weitere.

Hat das Amtsgericht Geislingen an der Steige eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Di und Do: A–P 8–10 Uhr, Q–Z 11–15 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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