Berlin
Amtsgericht Köpenick
Zuständig für einen Teil von Berlin.
Kontakt
- Anschrift
- Amtsgericht Köpenick
Mandrellaplatz 6
12555 Berlin
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 30 90247-0
- Servicezeiten
- Info- und Rechtsantragsstelle: Mo–Fr 9:00–13:00 Uhr; Do zusätzlich 15:00–18:00 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 9:00–13:00 Uhr; Do zusätzlich 15:00–18:00 Uhr (bevorzugt Berufstätige)
+49 30 90247-0 - Fax
- +49 30 90247-200
- Website des Gerichts
- berlin.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gerichtsbezirk
Berlin ist auf mehrere Amtsgerichte aufgeteilt. Das Amtsgericht Köpenick ist zuständig für diese Stadtbezirke und Stadtteile, festgelegt in Bezirksangaben der Berliner Amtsgerichte (Zuständigkeitskonzentration Familiensachen).
- Treptow-Köpenick
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Amtsgericht Köpenick?
Anschrift: Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin. Telefon: +49 30 90247-0. Servicezeiten: Info- und Rechtsantragsstelle: Mo–Fr 9:00–13:00 Uhr; Do zusätzlich 15:00–18:00 Uhr.
Hat das Amtsgericht Köpenick eine Rechtsantragstelle?
Ja. Zeiten: Mo–Fr 9:00–13:00 Uhr; Do zusätzlich 15:00–18:00 Uhr (bevorzugt Berufstätige). Telefon: +49 30 90247-0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.