Schleswig-Holstein
Amtsgericht Lübeck
Zuständig für 16 Städte und Gemeinden mit rund 273.496 Einwohnern. Bearbeitet die vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§ 249 FamFG) für die Bezirke der Amtsgerichte Kiel und Lübeck.
Kontakt
- Anschrift
- Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 451 371-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 9–12 Uhr
- Rechtsantragstelle
- +49 451 371-1602
- E-Mail (Poststelle)
- verwaltung@ag-luebeck.landsh.de
- Fax
- +49 451 371-1523
- Website des Gerichts
- schleswig-holstein.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gerichtsbezirk
Für diese Orte ist das Amtsgericht Lübeck zuständig, festgelegt in §§ 3, 30 Landesjustizgesetz Schleswig-Holstein mit Anlage 1.
- Lübeck216.889 Einw.
- Bad Schwartau19.954 Einw.
- Stockelsdorf16.289 Einw.
- Reinfeld (Holstein)9.107 Einw.
- Hamberge1.854 Einw.
- Wesenberg1.637 Einw.
- Zarpen1.466 Einw.
- Badendorf938 Einw.
- Barnitz849 Einw.
- Westerau778 Einw.
- Klein Wesenberg759 Einw.
- Rehhorst718 Einw.
- Mönkhagen647 Einw.
- Feldhorst547 Einw.
- Heilshoop546 Einw.
- Heidekamp518 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Amtsgericht Lübeck?
Anschrift: Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck. Telefon: +49 451 371-0. Servicezeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr. E-Mail (Poststelle): verwaltung@ag-luebeck.landsh.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Für welche Orte ist das Amtsgericht Lübeck zuständig?
Für 16 Städte und Gemeinden, darunter Lübeck, Bad Schwartau, Stockelsdorf, Reinfeld (Holstein), Hamberge, Wesenberg, Zarpen, Badendorf und weitere.
Hat das Amtsgericht Lübeck eine Rechtsantragstelle?
Ja. Telefon: +49 451 371-1602. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.
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