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Schleswig-Holstein

Amtsgericht Lübeck

Zuständig für 16 Städte und Gemeinden mit rund 273.496 Einwohnern. Bearbeitet die vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§ 249 FamFG) für die Bezirke der Amtsgerichte Kiel und Lübeck.

Kontakt

Anschrift
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
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Servicezeiten
Mo–Fr 9–12 Uhr
Rechtsantragstelle
+49 451 371-1602
Fax
+49 451 371-1523
Website des Gerichts
schleswig-holstein.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Amtsgericht Lübeck zuständig, festgelegt in §§ 3, 30 Landesjustizgesetz Schleswig-Holstein mit Anlage 1.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Amtsgericht Lübeck?

Anschrift: Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck. Telefon: +49 451 371-0. Servicezeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr. E-Mail (Poststelle): verwaltung@ag-luebeck.landsh.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Amtsgericht Lübeck zuständig?

Für 16 Städte und Gemeinden, darunter Lübeck, Bad Schwartau, Stockelsdorf, Reinfeld (Holstein), Hamberge, Wesenberg, Zarpen, Badendorf und weitere.

Hat das Amtsgericht Lübeck eine Rechtsantragstelle?

Ja. Telefon: +49 451 371-1602. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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