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Bayern

Amtsgericht München

Zuständig für 30 Städte und Gemeinden mit rund 1.859.401 Einwohnern. Familiensachen werden im Justizgebäude Pacellistraße 5, 80333 München bearbeitet. Zentral zuständig im OLG-Bezirk München für Kindesentführungsverfahren (§ 12 Abs. 1 IntFamRVG) und für Genehmigungen nach § 1631e BGB.

Kontakt

Anschrift
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
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Servicezeiten
Mo, Di, Mi, Fr 8:30–12 Uhr; Do 8:30–12 und 13–15:30 Uhr (Bürgerservice abweichend)
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-m.bayern.de
Fax
+49 9621 962410310
Website des Gerichts
justiz.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Amtsgericht München zuständig, festgelegt in Art. 5 Abs. 2 Bayerisches Gerichtsorganisationsgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Amtsgericht München?

Anschrift: Pacellistraße 5, 80333 München. Telefon: +49 89 5597-06. Servicezeiten: Mo, Di, Mi, Fr 8:30–12 Uhr; Do 8:30–12 und 13–15:30 Uhr (Bürgerservice abweichend). E-Mail (Poststelle): poststelle@ag-m.bayern.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Amtsgericht München zuständig?

Für 30 Städte und Gemeinden, darunter München, Unterschleißheim, Unterhaching, Haar, Ottobrunn, Taufkirchen, Ismaning, Garching b. München und weitere.

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