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Niedersachsen

Amtsgericht Springe

Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 43.335 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Amtsgericht Springe
Zum Oberntor 2
31832 Springe
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Servicezeiten
Mo–Fr 9–12 Uhr, in der Regel ohne Terminvereinbarung
Fax
+49 5041 203190

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Amtsgericht Springe zuständig, festgelegt in § 32 Niedersächsisches Justizgesetz mit Anlage 1.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Amtsgericht Springe?

Anschrift: Zum Oberntor 2, 31832 Springe. Telefon: +49 5041 20310. Servicezeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr, in der Regel ohne Terminvereinbarung. E-Mail (Poststelle): agspr-poststelle@justiz.niedersachsen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Amtsgericht Springe zuständig?

Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Springe, Pattensen.

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