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Rheinland-Pfalz

Amtsgericht Trier

Zuständig für 51 Städte und Gemeinden mit rund 172.256 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Amtsgericht Trier
Justizstraße 2, 4, 6
54290 Trier
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Servicezeiten
Mo–Fr 9–12 Uhr und nach Vereinbarung
Rechtsantragstelle
Di und Do 9–12 Uhr
E-Mail (Poststelle)
agtr@ko.mjv.rlp.de
Fax
+49 651 466-1900
Postanschrift
Postfach 1110
54201 Trier
Website des Gerichts
agtr.justiz.rlp.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Amtsgericht Trier zuständig, festgelegt in § 6 Gerichtsorganisationsgesetz Rheinland-Pfalz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Amtsgericht Trier?

Anschrift: Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier. Telefon: +49 651 466-0. Servicezeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr und nach Vereinbarung. E-Mail (Poststelle): agtr@ko.mjv.rlp.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Amtsgericht Trier zuständig?

Für 51 Städte und Gemeinden, darunter Trier, Schweich, Trierweiler, Föhren, Kenn, Zemmer, Newel, Welschbillig und weitere.

Hat das Amtsgericht Trier eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Di und Do 9–12 Uhr. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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