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Altdorf · Landkreis Landshut · 11.300 Einwohner

Familiengericht für Altdorf

Zuständig ist das Amtsgericht Landshut mit Sitz in Landshut.

Amtsgericht Landshut

Anschrift
Amtsgericht Landshut
Maximilianstraße 22
84028 Landshut
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Servicezeiten
Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr; Termine nur nach telefonischer Vereinbarung
Rechtsantragstelle
Di und Do 8:00–12:00 Uhr (Zivil-, Familien-, Vollstreckungs- und Strafverfahren); individuelle Terminvereinbarung möglich
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-la.bayern.de
Fax
+49 9621 962410812
Website des Gerichts
justiz.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Altdorf zuständig?

Für Altdorf ist das Amtsgericht Landshut zuständig, Maximilianstraße 22, 84028 Landshut, Telefon +49 871 84-0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Altdorf geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Landshut ist Di und Do 8:00–12:00 Uhr (Zivil-, Familien-, Vollstreckungs- und Strafverfahren); individuelle Terminvereinbarung möglich erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Landshut