Boppard · Rhein-Hunsrück-Kreis · 15.771 Einwohner
Familiengericht für Boppard
Zuständig ist das Amtsgericht St. Goar mit Sitz in St. Goar.
Amtsgericht St. Goar
- Anschrift
- Amtsgericht St. Goar
Bismarckweg 3-4
56329 St. Goar
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6741 910-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 9–12 Uhr und nach Vereinbarung
- E-Mail (Poststelle)
- aggoa@ko.mjv.rlp.de
- Fax
- +49 6741 910-260
- Website des Gerichts
- aggoa.justiz.rlp.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Boppard zuständig?
Für Boppard ist das Amtsgericht St. Goar zuständig, Bismarckweg 3-4, 56329 St. Goar, Telefon +49 6741 910-0.