Bramsche · Landkreis Osnabrück · 28.220 Einwohner
Familiengericht für Bramsche
Zuständig ist das Amtsgericht Bersenbrück mit Sitz in Bersenbrück.
Amtsgericht Bersenbrück
- Anschrift
- Amtsgericht Bersenbrück
Stiftshof 8
49593 Bersenbrück
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5439 6080
- Servicezeiten
- Sprechzeiten Mo–Do 9–12 und 14–15:30 Uhr, Fr und vor Feiertagen 9–12 Uhr; geöffnet Mo–Do 8–15:30 Uhr, Fr und vor Feiertagen 8–12:30 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- agbsb-poststelle@justiz.niedersachsen.de
- Fax
- +49 5439 608200
- Postanschrift
- Postfach 11 29
49587 Bersenbrück - Website des Gerichts
- amtsgericht-bersenbrueck.niedersachsen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Bramsche zuständig?
Für Bramsche ist das Amtsgericht Bersenbrück zuständig, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück, Telefon +49 5439 6080.