Brüggen · Kreis Viersen · 16.198 Einwohner
Familiengericht für Brüggen
Zuständig ist das Amtsgericht Nettetal mit Sitz in Nettetal.
Postleitzahlen in Brüggen: 41379
Amtsgericht Nettetal
- Anschrift
- Amtsgericht Nettetal
Steegerstraße 61
41334 Nettetal
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2153 9151-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 8–12 Uhr, Di zusätzlich 14–15 Uhr; Ausnahmen nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@ag-nettetal.nrw.de
- Fax
- +49 2153 9151-11
- Website des Gerichts
- ag-nettetal.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG). Das Gericht hört das Jugendamt an (§ 162 FamFG).
Ratgeber lesenZuständiges Jugendamt findenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Brüggen zuständig?
Für Brüggen (Kreis Viersen) ist das Amtsgericht Nettetal zuständig, Steegerstraße 61, 41334 Nettetal, Telefon +49 2153 9151-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Brüggen?
Zur Gemeinde Brüggen gehören die Postleitzahlen 41379. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Amtsgericht Nettetal geöffnet?
Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr, Di zusätzlich 14–15 Uhr; Ausnahmen nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.