Burgau · Landkreis Günzburg · 10.670 Einwohner
Familiengericht für Burgau
Zuständig ist das Amtsgericht Günzburg mit Sitz in Günzburg.
Amtsgericht Günzburg
- Anschrift
- Amtsgericht Günzburg
Ichenhauser Straße 16
89312 Günzburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 8221 2588-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 8–12 Uhr und nach telefonischer Terminvereinbarung
- Rechtsantragstelle
- +49 8221 2588-4020
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@ag-gz.bayern.de
- Fax
- +49 9621 962414254
- Website des Gerichts
- justiz.bayern.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Burgau zuständig?
Für Burgau ist das Amtsgericht Günzburg zuständig, Ichenhauser Straße 16, 89312 Günzburg, Telefon +49 8221 2588-0.