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Erftstadt · Rhein-Erft-Kreis · 48.772 Einwohner

Familiengericht für Erftstadt

Zuständig ist das Amtsgericht Brühl mit Sitz in Brühl.

Postleitzahlen in Erftstadt: 50374

Amtsgericht Brühl

Anschrift
Amtsgericht Brühl
Balthasar-Neumann-Platz 3
50321 Brühl
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Servicezeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 und von 13:30 bis 15:00; Dienstag: 08:00 bis 12:00; Mittwoch: 08:00 bis 12:00; Donnerstag 08:00 bis 12:00; Freitag: 08:00 bis 12:00
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-bruehl.nrw.de
Fax
+49 2232 709-999
Website des Gerichts
ag-bruehl.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Erftstadt zuständig?

Für Erftstadt (Rhein-Erft-Kreis) ist das Amtsgericht Brühl zuständig, Balthasar-Neumann-Platz 3, 50321 Brühl, Telefon +49 2232 709-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Erftstadt?

Zur Gemeinde Erftstadt gehören die Postleitzahlen 50374. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Brühl geöffnet?

Servicezeiten: Montag: 08:00 bis 12:00 und von 13:30 bis 15:00; Dienstag: 08:00 bis 12:00; Mittwoch: 08:00 bis 12:00; Donnerstag 08:00 bis 12:00; Freitag: 08:00 bis 12:00.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Brühl