Finsterwalde · Landkreis Elbe-Elster · 15.496 Einwohner
Familiengericht für Finsterwalde
Zuständig ist das Amtsgericht Bad Liebenwerda mit Sitz in Bad Liebenwerda.
Amtsgericht Bad Liebenwerda
- Anschrift
- Amtsgericht Bad Liebenwerda
Burgplatz 4
04924 Bad Liebenwerda
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 35341 6040
- Servicezeiten
- Telefonische Erreichbarkeit: Mo 9–12 und 13–15 Uhr, Di 9–12 und 13–17 Uhr, Mi 9–12 und 13–15 Uhr, Do 9–12 und 13–15 Uhr, Fr 9–12 Uhr (Nachlassabteilung Mi und Fr nicht erreichbar; Besuch nur mit Termin)
- E-Mail (Poststelle)
- verwaltung@aglib.brandenburg.de
- Fax
- +49 35341 12129
- Website des Gerichts
- ag-badliebenwerda.brandenburg.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Finsterwalde zuständig?
Für Finsterwalde ist das Amtsgericht Bad Liebenwerda zuständig, Burgplatz 4, 04924 Bad Liebenwerda, Telefon +49 35341 6040.