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Frechen · Rhein-Erft-Kreis · 52.309 Einwohner

Familiengericht für Frechen

Zuständig ist das Amtsgericht Kerpen mit Sitz in Kerpen.

Postleitzahlen in Frechen: 50226

Amtsgericht Kerpen

Anschrift
Amtsgericht Kerpen
Nordring 2-8
50171 Kerpen
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr, Do zusätzlich 13:30–15 Uhr
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-kerpen.nrw.de
Fax
+49 2237 508-470
Website des Gerichts
ag-kerpen.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Frechen zuständig?

Für Frechen (Rhein-Erft-Kreis) ist das Amtsgericht Kerpen zuständig, Nordring 2-8, 50171 Kerpen, Telefon +49 2237 508-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Frechen?

Zur Gemeinde Frechen gehören die Postleitzahlen 50226. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Kerpen geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr, Do zusätzlich 13:30–15 Uhr.