Familiengerichte.org

Gärtringen · Landkreis Böblingen · 12.934 Einwohner

Familiengericht für Gärtringen

Zuständig ist das Amtsgericht Böblingen mit Sitz in Böblingen.

Postleitzahlen in Gärtringen: 71116

Amtsgericht Böblingen

Anschrift
Amtsgericht Böblingen
Steinbeisstraße 5-7
71034 Böblingen
Auf der Karte zeigen
Servicezeiten
Mo–Fr 9:00–11:30 Uhr, Mo–Do zusätzlich 13:00–15:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Fax
+49 7031 6860-4199

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Gärtringen zuständig?

Für Gärtringen (Landkreis Böblingen) ist das Amtsgericht Böblingen zuständig, Steinbeisstraße 5-7, 71034 Böblingen, Telefon +49 7031 6860-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Gärtringen?

Zur Gemeinde Gärtringen gehören die Postleitzahlen 71116. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Böblingen geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 9:00–11:30 Uhr, Mo–Do zusätzlich 13:00–15:30 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Gärtringen geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Böblingen ist Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Böblingen