Gaimersheim · Landkreis Eichstätt · 12.468 Einwohner
Familiengericht für Gaimersheim
Zuständig ist das Amtsgericht Ingolstadt mit Sitz in Ingolstadt.
Amtsgericht Ingolstadt
- Anschrift
- Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustraße 8
85049 Ingolstadt
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 841 312-0
- Servicezeiten
- Parteiverkehr Mo–Fr 8–12 Uhr, Do zusätzlich 13:30–16 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr (Mi und Do nachmittags nicht besetzt); keine Terminvergabe
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@ag-in.bayern.de
- Fax
- +49 9621 962411489
- Website des Gerichts
- justiz.bayern.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Gaimersheim zuständig?
Für Gaimersheim ist das Amtsgericht Ingolstadt zuständig, Neubaustraße 8, 85049 Ingolstadt, Telefon +49 841 312-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Gaimersheim geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Ingolstadt ist Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr (Mi und Do nachmittags nicht besetzt); keine Terminvergabe erreichbar.