Gardelegen · Altmarkkreis Salzwedel · 21.822 Einwohner
Familiengericht für Gardelegen
Zuständig ist das Amtsgericht Gardelegen mit Sitz in Hansestadt Gardelegen.
Amtsgericht Gardelegen
- Anschrift
- Amtsgericht Gardelegen
Bahnhofstraße 29
39638 Hansestadt Gardelegen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3907 7000
- Servicezeiten
- Sprechzeiten allgemein Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr, Di zusätzlich 15:00–17:00 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- ag-ga@justiz.sachsen-anhalt.de
- Fax
- +49 3907 710145
- Website des Gerichts
- ag-ga.sachsen-anhalt.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Gardelegen zuständig?
Für Gardelegen ist das Amtsgericht Gardelegen zuständig, Bahnhofstraße 29, 39638 Hansestadt Gardelegen, Telefon +49 3907 7000.