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Gehrden · Landkreis Region Hannover · 15.301 Einwohner

Familiengericht für Gehrden

Zuständig ist das Amtsgericht Wennigsen (Deister) mit Sitz in Wennigsen (Deister).

Postleitzahlen in Gehrden: 30989

Amtsgericht Wennigsen (Deister)

Anschrift
Amtsgericht Wennigsen (Deister)
Hülsebrinkstraße 1
30974 Wennigsen (Deister)
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Servicezeiten
Mo, Mi und Fr 9–12 Uhr
Fax
+49 5103 7059-108
Postanschrift
Postfach 10 02 32
30968 Wennigsen (Deister)

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Gehrden zuständig?

Für Gehrden (Landkreis Region Hannover) ist das Amtsgericht Wennigsen (Deister) zuständig, Hülsebrinkstraße 1, 30974 Wennigsen (Deister), Telefon +49 5103 7059-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Gehrden?

Zur Gemeinde Gehrden gehören die Postleitzahlen 30989. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Wennigsen (Deister) geöffnet?

Servicezeiten: Mo, Mi und Fr 9–12 Uhr.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Wennigsen (Deister)