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Graben-Neudorf · Landkreis Karlsruhe · 12.453 Einwohner

Familiengericht für Graben-Neudorf

Zuständig ist das Amtsgericht Bruchsal mit Sitz in Bruchsal.

Postleitzahlen in Graben-Neudorf: 76676

Amtsgericht Bruchsal

Anschrift
Amtsgericht Bruchsal
Schönbornstraße 18
76646 Bruchsal
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Servicezeiten
Mo–Do 9:00–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:00 Uhr (Funktionszeiten, vorherige Terminabsprache empfohlen)
Fax
+49 7251 74-2866

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Graben-Neudorf zuständig?

Für Graben-Neudorf (Landkreis Karlsruhe) ist das Amtsgericht Bruchsal zuständig, Schönbornstraße 18, 76646 Bruchsal, Telefon +49 7251 74-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Graben-Neudorf?

Zur Gemeinde Graben-Neudorf gehören die Postleitzahlen 76676. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Bruchsal geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Do 9:00–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:00 Uhr (Funktionszeiten, vorherige Terminabsprache empfohlen).

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Bruchsal