Grafschaft · Landkreis Ahrweiler · 10.817 Einwohner
Familiengericht für Grafschaft
Zuständig ist das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler mit Sitz in Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Anschrift
- Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Wilhelmstraße 55-57
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2641 971-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 9–12 Uhr; nachmittags nur nach Vereinbarung
- E-Mail (Poststelle)
- Amtsgericht.BadNeuenahr-Ahrweiler@ko.mjv.rlp.de
- Fax
- +49 2641 971-100
- Website des Gerichts
- agaw.justiz.rlp.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Grafschaft zuständig?
Für Grafschaft ist das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler zuständig, Wilhelmstraße 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Telefon +49 2641 971-0.