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Grafschaft · Landkreis Ahrweiler · 10.817 Einwohner

Familiengericht für Grafschaft

Zuständig ist das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler mit Sitz in Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler

Anschrift
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Wilhelmstraße 55-57
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
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Servicezeiten
Mo–Fr 9–12 Uhr; nachmittags nur nach Vereinbarung
Fax
+49 2641 971-100
Website des Gerichts
agaw.justiz.rlp.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Grafschaft zuständig?

Für Grafschaft ist das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler zuständig, Wilhelmstraße 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Telefon +49 2641 971-0.