Gundelfingen · Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald · 12.168 Einwohner
Familiengericht für Gundelfingen
Zuständig ist das Amtsgericht Freiburg im Breisgau mit Sitz in Freiburg im Breisgau.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
- Anschrift
- Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg im Breisgau
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 761 205-0
- Servicezeiten
- Allgemeine Sprechzeiten: Mo–Fr 9–11:30 Uhr; Infothek (Foyer): Mo–Do 8–12 und 13–16 Uhr, Fr 8–12 und 13–14 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@agfreiburg.justiz.bwl.de
- Fax
- +49 761 205-1800
- Website des Gerichts
- amtsgericht-freiburg.justiz-bw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Gundelfingen zuständig?
Für Gundelfingen ist das Amtsgericht Freiburg im Breisgau zuständig, Kaiser-Joseph-Straße 257a, 79098 Freiburg im Breisgau, Telefon +49 761 205-0.