Haltern am See · Kreis Recklinghausen · 38.142 Einwohner
Familiengericht für Haltern am See
Zuständig ist das Amtsgericht Marl mit Sitz in Marl.
Amtsgericht Marl
- Anschrift
- Amtsgericht Marl
Adolf-Grimme-Straße 3
45768 Marl
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2365 513-0
- Servicezeiten
- Mo, Di, Mi, Fr 8:30–12:30 Uhr, Do 8:30–11:30 und 14–15 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@ag-marl.nrw.de
- Fax
- +49 2365 513-200
- Postanschrift
- Postfach 1160
45741 Marl - Website des Gerichts
- ag-marl.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Haltern am See zuständig?
Für Haltern am See ist das Amtsgericht Marl zuständig, Adolf-Grimme-Straße 3, 45768 Marl, Telefon +49 2365 513-0.