Harsewinkel · Kreis Gütersloh · 25.523 Einwohner
Familiengericht für Harsewinkel
Zuständig ist das Amtsgericht Gütersloh mit Sitz in Gütersloh.
Amtsgericht Gütersloh
- Anschrift
- Amtsgericht Gütersloh
Friedrich-Ebert-Straße 30
33330 Gütersloh
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5241 103-33
- Servicezeiten
- Mo–Fr 8–12 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 8–12 Uhr, nur zur Aufnahme eiliger Anträge
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@ag-guetersloh.nrw.de
- Fax
- +49 5241 103-340
- Postanschrift
- Postfach 1153
33326 Gütersloh - Website des Gerichts
- ag-guetersloh.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Harsewinkel zuständig?
Für Harsewinkel ist das Amtsgericht Gütersloh zuständig, Friedrich-Ebert-Straße 30, 33330 Gütersloh, Telefon +49 5241 103-33.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Harsewinkel geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Gütersloh ist Mo–Fr 8–12 Uhr, nur zur Aufnahme eiliger Anträge erreichbar.