Heiligenhaus · Kreis Mettmann · 26.252 Einwohner
Familiengericht für Heiligenhaus
Zuständig ist das Amtsgericht Velbert mit Sitz in Velbert.
Amtsgericht Velbert
- Anschrift
- Amtsgericht Velbert
Nedderstraße 40
42549 Velbert
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2051 945-0
- Servicezeiten
- montags bis freitags: 8:00 bis 12:00; sowie donnerstags 13:30 bis 14:30
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@ag-velbert.nrw.de
- Fax
- +49 2051 945-199
- Postanschrift
- Postfach 101380
42513 Velbert - Website des Gerichts
- ag-velbert.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Heiligenhaus zuständig?
Für Heiligenhaus ist das Amtsgericht Velbert zuständig, Nedderstraße 40, 42549 Velbert, Telefon +49 2051 945-0.