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Herrsching a. Ammersee · Landkreis Starnberg · 11.099 Einwohner

Familiengericht für Herrsching a. Ammersee

Zuständig ist das Amtsgericht Starnberg mit Sitz in Starnberg.

Postleitzahlen in Herrsching a. Ammersee: 82211

Amtsgericht Starnberg

Anschrift
Amtsgericht Starnberg
Otto-Gaßner-Straße 2
82319 Starnberg
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Servicezeiten
Mo–Do 8:30–12 Uhr; Do zusätzlich 14–16 Uhr
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-sta.bayern.de
Fax
+49 9621 962410486
Postanschrift
Postfach 1101
82317 Starnberg
Website des Gerichts
justiz.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Herrsching a. Ammersee zuständig?

Für Herrsching a. Ammersee (Landkreis Starnberg) ist das Amtsgericht Starnberg zuständig, Otto-Gaßner-Straße 2, 82319 Starnberg, Telefon +49 8151 367-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Herrsching a. Ammersee?

Zur Gemeinde Herrsching a. Ammersee gehören die Postleitzahlen 82211. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Starnberg geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Do 8:30–12 Uhr; Do zusätzlich 14–16 Uhr.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Starnberg