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Herzebrock-Clarholz · Kreis Gütersloh · 16.419 Einwohner

Familiengericht für Herzebrock-Clarholz

Zuständig ist das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück.

Postleitzahlen in Herzebrock-Clarholz: 33442

Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück

Anschrift
Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück
Ostenstr. 3
33378 Rheda-Wiedenbrück
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr, Do zusätzlich 14–16 Uhr
Fax
+49 5242 9278-99
Website des Gerichts
ag-rheda-wiedenbrueck.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Herzebrock-Clarholz zuständig?

Für Herzebrock-Clarholz (Kreis Gütersloh) ist das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück zuständig, Ostenstr. 3, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Telefon +49 5242 9278-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Herzebrock-Clarholz?

Zur Gemeinde Herzebrock-Clarholz gehören die Postleitzahlen 33442. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr, Do zusätzlich 14–16 Uhr.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück