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Kall · Kreis Euskirchen · 11.180 Einwohner

Familiengericht für Kall

Zuständig ist das Amtsgericht Schleiden mit Sitz in Schleiden (Gemünd).

Amtsgericht Schleiden

Anschrift
Amtsgericht Schleiden
Marienplatz 10
53937 Schleiden (Gemünd)
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Servicezeiten
montags - freitags: 08:00 - 12:00; donnerstags auch: 14:00 - 15:00
Fax
+49 2444 9507-55
Website des Gerichts
ag-schleiden.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Kall zuständig?

Für Kall ist das Amtsgericht Schleiden zuständig, Marienplatz 10, 53937 Schleiden (Gemünd), Telefon +49 2444 9507-0.