Kall · Kreis Euskirchen · 11.180 Einwohner
Familiengericht für Kall
Zuständig ist das Amtsgericht Schleiden mit Sitz in Schleiden (Gemünd).
Amtsgericht Schleiden
- Anschrift
- Amtsgericht Schleiden
Marienplatz 10
53937 Schleiden (Gemünd)
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2444 9507-0
- Servicezeiten
- montags - freitags: 08:00 - 12:00; donnerstags auch: 14:00 - 15:00
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@ag-schleiden.nrw.de
- Fax
- +49 2444 9507-55
- Website des Gerichts
- ag-schleiden.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Kall zuständig?
Für Kall ist das Amtsgericht Schleiden zuständig, Marienplatz 10, 53937 Schleiden (Gemünd), Telefon +49 2444 9507-0.