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Kaltenkirchen · Kreis Segeberg · 23.502 Einwohner

Familiengericht für Kaltenkirchen

Zuständig ist das Amtsgericht Norderstedt mit Sitz in Norderstedt.

Postleitzahlen in Kaltenkirchen: 24568

Amtsgericht Norderstedt

Anschrift
Amtsgericht Norderstedt
Rathausallee 80
22846 Norderstedt
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Servicezeiten
Mo–Fr 9–12 Uhr und nach Vereinbarung
Fax
+49 40 52606-222
Website des Gerichts
schleswig-holstein.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Kaltenkirchen zuständig?

Für Kaltenkirchen (Kreis Segeberg) ist das Amtsgericht Norderstedt zuständig, Rathausallee 80, 22846 Norderstedt, Telefon +49 40 52606-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Kaltenkirchen?

Zur Gemeinde Kaltenkirchen gehören die Postleitzahlen 24568. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Norderstedt geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr und nach Vereinbarung.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Norderstedt