Kerken · Kreis Kleve · 13.186 Einwohner
Familiengericht für Kerken
Zuständig ist das Amtsgericht Geldern mit Sitz in Geldern.
Amtsgericht Geldern
- Anschrift
- Amtsgericht Geldern
Nordwall 51
47608 Geldern
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2831 123-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 8–12 Uhr, Di zusätzlich 13:30–15:30 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@ag-geldern.nrw.de
- Fax
- +49 2831 123-222
- Postanschrift
- Postfach 11 64
47591 Geldern - Website des Gerichts
- ag-geldern.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Kerken zuständig?
Für Kerken ist das Amtsgericht Geldern zuständig, Nordwall 51, 47608 Geldern, Telefon +49 2831 123-0.