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Lauchhammer · Landkreis Oberspreewald-Lausitz · 14.042 Einwohner

Familiengericht für Lauchhammer

Zuständig ist das Amtsgericht Senftenberg mit Sitz in Senftenberg.

Postleitzahlen in Lauchhammer: 01979

Amtsgericht Senftenberg

Anschrift
Amtsgericht Senftenberg
Steindamm 8
01968 Senftenberg
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Servicezeiten
Persönliche Vorsprache nur mit Termin, Termine Mo 9–12 Uhr, Di 13–17 Uhr, Do 13–16 Uhr
Fax
+49 3573 704354
Website des Gerichts
ag-senftenberg.brandenburg.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Lauchhammer zuständig?

Für Lauchhammer (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) ist das Amtsgericht Senftenberg zuständig, Steindamm 8, 01968 Senftenberg, Telefon +49 3573 7040.

Welche Postleitzahlen gehören zu Lauchhammer?

Zur Gemeinde Lauchhammer gehören die Postleitzahlen 01979. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Senftenberg geöffnet?

Servicezeiten: Persönliche Vorsprache nur mit Termin, Termine Mo 9–12 Uhr, Di 13–17 Uhr, Do 13–16 Uhr.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Senftenberg