Leimen · Rhein-Neckar-Kreis · 26.873 Einwohner
Familiengericht für Leimen
Zuständig ist das Amtsgericht Heidelberg mit Sitz in Heidelberg.
Amtsgericht Heidelberg
- Anschrift
- Amtsgericht Heidelberg
Kurfürstenanlage 15
69115 Heidelberg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6221 59-0
- Servicezeiten
- Telefonsprechzeiten Familien-, Straf- und Zivilgericht: Mo–Do 9–11:30 und 14–15:30 Uhr, Fr 9–12 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo, Mi und Fr 10–12 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@agheidelberg.justiz.bwl.de
- Fax
- +49 6221 59-1350
- Website des Gerichts
- amtsgericht-heidelberg.justiz-bw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Leimen zuständig?
Für Leimen ist das Amtsgericht Heidelberg zuständig, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg, Telefon +49 6221 59-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Leimen geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Heidelberg ist Mo, Mi und Fr 10–12 Uhr erreichbar.