Meerbusch · Rhein-Kreis Neuss · 57.078 Einwohner
Familiengericht für Meerbusch
Zuständig ist das Amtsgericht Neuss mit Sitz in Neuss.
Amtsgericht Neuss
- Anschrift
- Amtsgericht Neuss
Breite Straße 48
41460 Neuss
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2131 289-0
- Servicezeiten
- Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00; Mittwochnachmittag 13:30 bis 14:30
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@ag-neuss.nrw.de
- Postanschrift
41456 Neuss- Website des Gerichts
- ag-neuss.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Meerbusch zuständig?
Für Meerbusch ist das Amtsgericht Neuss zuständig, Breite Straße 48, 41460 Neuss, Telefon +49 2131 289-0.