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Neuenkirchen · Kreis Steinfurt · 13.915 Einwohner

Familiengericht für Neuenkirchen

Zuständig ist das Amtsgericht Rheine mit Sitz in Rheine.

Postleitzahlen in Neuenkirchen: 48485

Amtsgericht Rheine

Anschrift
Amtsgericht Rheine
Salzbergener Straße 27-29
48431 Rheine
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Servicezeiten
Mo–Fr 8:30–12:30 Uhr, Di zusätzlich 14–16 Uhr
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-rheine.nrw.de
Fax
+49 5971 4005-20
Postanschrift
Postfach 1154
48401 Rheine
Website des Gerichts
ag-rheine.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Neuenkirchen zuständig?

Für Neuenkirchen (Kreis Steinfurt) ist das Amtsgericht Rheine zuständig, Salzbergener Straße 27-29, 48431 Rheine, Telefon +49 5971 4005-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neuenkirchen?

Zur Gemeinde Neuenkirchen gehören die Postleitzahlen 48485. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Rheine geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 8:30–12:30 Uhr, Di zusätzlich 14–16 Uhr.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Rheine