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Neuenstadt am Kocher · Landkreis Heilbronn · 10.249 Einwohner

Familiengericht für Neuenstadt am Kocher

Zuständig ist das Amtsgericht Heilbronn mit Sitz in Heilbronn.

Postleitzahlen in Neuenstadt am Kocher: 74196

Amtsgericht Heilbronn

Anschrift
Amtsgericht Heilbronn
Knorrstraße 1
74074 Heilbronn
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Servicezeiten
Familiengericht: Mo–Do 9:00–11:30 und 13:00–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:00 Uhr; persönliche Vorsprache in der Regel nur nach telefonischer Voranmeldung
Rechtsantragstelle
Di und Do 9:00–15:30 Uhr, nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Fax
+49 7131 64-34000

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Neuenstadt am Kocher zuständig?

Für Neuenstadt am Kocher (Landkreis Heilbronn) ist das Amtsgericht Heilbronn zuständig, Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn, Telefon +49 7131 64-1.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neuenstadt am Kocher?

Zur Gemeinde Neuenstadt am Kocher gehören die Postleitzahlen 74196. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Heilbronn geöffnet?

Servicezeiten: Familiengericht: Mo–Do 9:00–11:30 und 13:00–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:00 Uhr; persönliche Vorsprache in der Regel nur nach telefonischer Voranmeldung.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Neuenstadt am Kocher geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Heilbronn ist Di und Do 9:00–15:30 Uhr, nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Heilbronn