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Neustadt b. Coburg · Landkreis Coburg · 14.824 Einwohner

Familiengericht für Neustadt b. Coburg

Zuständig ist das Amtsgericht Coburg mit Sitz in Coburg.

Postleitzahlen in Neustadt b. Coburg: 96465

Amtsgericht Coburg

Anschrift
Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Straße 1
96450 Coburg
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Servicezeiten
Öffnungszeiten Mo–Do 7:30–16 Uhr, Fr 7:30–13 Uhr; Sprechzeiten Mo–Fr 8–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8–12 Uhr
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-co.bayern.de
Fax
+49 9621 962414644
Postanschrift
Postfach 2135
96410 Coburg
Website des Gerichts
justiz.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Neustadt b. Coburg zuständig?

Für Neustadt b. Coburg (Landkreis Coburg) ist das Amtsgericht Coburg zuständig, Ketschendorfer Straße 1, 96450 Coburg, Telefon +49 9561 878-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neustadt b. Coburg?

Zur Gemeinde Neustadt b. Coburg gehören die Postleitzahlen 96465. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Coburg geöffnet?

Servicezeiten: Öffnungszeiten Mo–Do 7:30–16 Uhr, Fr 7:30–13 Uhr; Sprechzeiten Mo–Fr 8–12 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Neustadt b. Coburg geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Coburg ist Mo–Fr 8–12 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Coburg