Niederkrüchten · Kreis Viersen · 14.619 Einwohner
Familiengericht für Niederkrüchten
Zuständig ist das Amtsgericht Viersen mit Sitz in Viersen.
Postleitzahlen in Niederkrüchten: 41366, 41372
Amtsgericht Viersen
- Anschrift
- Amtsgericht Viersen
Dülkener Str. 5
41747 Viersen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2162 373-6
- Servicezeiten
- Mo–Fr 8–12 Uhr, Di zusätzlich 14–15 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@ag-viersen.nrw.de
- Fax
- +49 2162 373-888
- Postanschrift
- Postfach 10 01 61
41701 Viersen - Website des Gerichts
- ag-viersen.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG). Das Gericht hört das Jugendamt an (§ 162 FamFG).
Ratgeber lesenZuständiges Jugendamt findenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Niederkrüchten zuständig?
Für Niederkrüchten (Kreis Viersen) ist das Amtsgericht Viersen zuständig, Dülkener Str. 5, 41747 Viersen, Telefon +49 2162 373-6.
Welche Postleitzahlen gehören zu Niederkrüchten?
Zur Gemeinde Niederkrüchten gehören die Postleitzahlen 41366, 41372. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Amtsgericht Viersen geöffnet?
Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr, Di zusätzlich 14–15 Uhr.