Overath · Rheinisch-Bergischer Kreis · 26.663 Einwohner
Familiengericht für Overath
Zuständig ist das Amtsgericht Bergisch Gladbach mit Sitz in Bergisch Gladbach.
Amtsgericht Bergisch Gladbach
- Anschrift
- Amtsgericht Bergisch Gladbach
Schloßstraße 21
51429 Bergisch Gladbach
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2204 9529-0
- Servicezeiten
- montags bis freitags: 8:00 bis 12:00; dienstags zusätzlich: 14:00 bis 15:00
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@ag-bergischgladbach.nrw.de
- Fax
- +49 2204 9529-180
- Postanschrift
- Postfach
51401 Bergisch Gladbach - Website des Gerichts
- ag-bergisch-gladbach.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Overath zuständig?
Für Overath ist das Amtsgericht Bergisch Gladbach zuständig, Schloßstraße 21, 51429 Bergisch Gladbach, Telefon +49 2204 9529-0.