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Pfarrkirchen · Landkreis Rottal-Inn · 12.764 Einwohner

Familiengericht für Pfarrkirchen

Zuständig ist das Amtsgericht Eggenfelden mit Sitz in Eggenfelden.

Postleitzahlen in Pfarrkirchen: 84347

Amtsgericht Eggenfelden

Anschrift
Amtsgericht Eggenfelden
Feuerhausgasse 12
84307 Eggenfelden
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-eg.bayern.de
Fax
+49 9621 962413335
Postanschrift
Postfach 1309
84303 Eggenfelden
Website des Gerichts
justiz.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Pfarrkirchen zuständig?

Für Pfarrkirchen (Landkreis Rottal-Inn) ist das Amtsgericht Eggenfelden zuständig, Feuerhausgasse 12, 84307 Eggenfelden, Telefon +49 8721 777-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Pfarrkirchen?

Zur Gemeinde Pfarrkirchen gehören die Postleitzahlen 84347. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Eggenfelden geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Eggenfelden