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Poing · Landkreis Ebersberg · 16.585 Einwohner

Familiengericht für Poing

Zuständig ist das Amtsgericht Ebersberg mit Sitz in Ebersberg.

Amtsgericht Ebersberg

Anschrift
Amtsgericht Ebersberg
Bahnhofstraße 19
85560 Ebersberg
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Servicezeiten
Öffnungszeiten Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr; Sprechzeiten Mo–Fr 8–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo und Do 8:30–11:30 Uhr; Di, Mi, Fr geschlossen
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-ebe.bayern.de
Fax
+49 9621 962414259
Website des Gerichts
justiz.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Poing zuständig?

Für Poing ist das Amtsgericht Ebersberg zuständig, Bahnhofstraße 19, 85560 Ebersberg, Telefon +49 8092 8253-0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Poing geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Ebersberg ist Mo und Do 8:30–11:30 Uhr; Di, Mi, Fr geschlossen erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Ebersberg