Puchheim · Landkreis Fürstenfeldbruck · 20.858 Einwohner
Familiengericht für Puchheim
Zuständig ist das Amtsgericht Fürstenfeldbruck mit Sitz in Fürstenfeldbruck.
Amtsgericht Fürstenfeldbruck
- Anschrift
- Amtsgericht Fürstenfeldbruck
Stadelbergerstraße 5
82256 Fürstenfeldbruck
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 8141 511-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 8–12 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo–Do 8:30–12 Uhr und nach Vereinbarung
+49 8141 511-132 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@ag-ffb.bayern.de
- Fax
- +49 9621 962412867
- Postanschrift
- Postfach 1141
82241 Fürstenfeldbruck - Website des Gerichts
- justiz.bayern.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Puchheim zuständig?
Für Puchheim ist das Amtsgericht Fürstenfeldbruck zuständig, Stadelbergerstraße 5, 82256 Fürstenfeldbruck, Telefon +49 8141 511-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Puchheim geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Fürstenfeldbruck ist Mo–Do 8:30–12 Uhr und nach Vereinbarung erreichbar.