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Pulheim · Rhein-Erft-Kreis · 56.150 Einwohner

Familiengericht für Pulheim

Zuständig ist das Amtsgericht Bergheim mit Sitz in Bergheim.

Amtsgericht Bergheim

Anschrift
Amtsgericht Bergheim
Kennedystraße 2
50126 Bergheim
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Servicezeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00; Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 15:00
Fax
+49 2271 809-200
Website des Gerichts
ag-bergheim.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Pulheim zuständig?

Für Pulheim ist das Amtsgericht Bergheim zuständig, Kennedystraße 2, 50126 Bergheim, Telefon +49 2271 809-0.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Bergheim