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Raunheim · Landkreis Groß-Gerau · 15.297 Einwohner

Familiengericht für Raunheim

Zuständig ist das Amtsgericht Rüsselsheim mit Sitz in Rüsselsheim.

Postleitzahlen in Raunheim: 65479

Amtsgericht Rüsselsheim

Anschrift
Amtsgericht Rüsselsheim
Johann-Sebastian-Bach-Straße 45
65428 Rüsselsheim
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Servicezeiten
Mo–Fr 9–12 Uhr
Fax
+49 611 32761-8041

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Raunheim zuständig?

Für Raunheim (Landkreis Groß-Gerau) ist das Amtsgericht Rüsselsheim zuständig, Johann-Sebastian-Bach-Straße 45, 65428 Rüsselsheim, Telefon +49 6142 203-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Raunheim?

Zur Gemeinde Raunheim gehören die Postleitzahlen 65479. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Rüsselsheim geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Rüsselsheim