Remagen · Landkreis Ahrweiler · 17.603 Einwohner
Familiengericht für Remagen
Zuständig ist das Amtsgericht Sinzig mit Sitz in Sinzig.
Amtsgericht Sinzig
- Anschrift
- Amtsgericht Sinzig
Barbarossastraße 21
53489 Sinzig
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2642 9774-0
- Servicezeiten
- Mo–Do 9–12 Uhr, Fr 9–13 Uhr; nachmittags nur nach Vereinbarung
- E-Mail (Poststelle)
- agsin@ko.mjv.rlp.de
- Fax
- +49 2642 9774-50
- Postanschrift
- Postfach 1190
53475 Sinzig - Website des Gerichts
- agsin.justiz.rlp.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Remagen zuständig?
Für Remagen ist das Amtsgericht Sinzig zuständig, Barbarossastraße 21, 53489 Sinzig, Telefon +49 2642 9774-0.