Rodgau · Landkreis Offenbach · 45.277 Einwohner
Familiengericht für Rodgau
Zuständig ist das Amtsgericht Seligenstadt mit Sitz in Seligenstadt.
Postleitzahlen in Rodgau: 63110
Amtsgericht Seligenstadt
- Anschrift
- Amtsgericht Seligenstadt
Klein Welzheimer Straße 1
63500 Seligenstadt
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6182 931-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 9–12 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- verwaltung@ag-seligenstadt.justiz.hessen.de
- Fax
- +49 6182 931-150
- Website des Gerichts
- ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG). Das Gericht hört das Jugendamt an (§ 162 FamFG).
Ratgeber lesenZuständiges Jugendamt findenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Rodgau zuständig?
Für Rodgau (Landkreis Offenbach) ist das Amtsgericht Seligenstadt zuständig, Klein Welzheimer Straße 1, 63500 Seligenstadt, Telefon +49 6182 931-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Rodgau?
Zur Gemeinde Rodgau gehören die Postleitzahlen 63110. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Amtsgericht Seligenstadt geöffnet?
Servicezeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr.